Das Leiden: Die Hölle der Objektbuchhaltung

Was, wenn es einen Ausweg gibt?
Die meisten private Vermieter sowie selbstverwaltende WEGs sehen Objektbuchhaltung als einen Gegner: Das Misstrauen. Die ständige Sorge, etwas falsch zu machen. Das ist nicht nur anstrengend, es ist die reinste Zeitverschwendung. Wir sagen: Hören Sie auf zu kämpfen. Fangen Sie an zu spielen. Stellen Sie sich vor, dieses Chaos verschwindet. Nicht, weil Sie mehr Zeit investieren, sondern weil die Arbeit erledigt wird. Stellen Sie sich eine persönliche Immobilienbuchhaltungs-Superkraft vor; eine Lösung, die proaktiv handelt, statt nur zu reagieren. Für private Vermieter und selbstverwaltende WEGs ist es oft ein Kampf gegen die Zeit und die Angst vor Fehlern. Wir sagen: Starten Sie neu. Wir lieben Zahlen und gerne übernehmen wir die komplette Miet- und WEG-Buchhaltung für Sie.
Mietbuchhaltung? Kein Problem mehr.
So können wir Sie bei der Mietbuchhaltung unterstützen:
Verwaltung des Mieteingangs:
- Überwachung und Verbuchung aller monatlichen Mietzahlungen und Nebenkostenvorauszahlungen.
- Soll- und Haben-Abgleich, um sicherzustellen, dass alle Zahlungen pünktlich eingehen.
- Führung eines transparenten Mietkontos für jeden Mieter.
Forderungsmanagement und Mahnwesen:
- Frühzeitige Erkennung von Mietrückständen.
- Erstellung und Versand von Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
- Überwachung des Zahlungseingangs nach Mahnungen.
- Beantwortung von buchhalterischen Fragen Ihrer Mieter
Betriebskostenabrechnung:
- Erfassung und Sammlung aller umlagefähigen Betriebskosten (z.B. Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Versicherungen).
- Professionelle und rechtssichere Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für jeden Mieter.
- Verrechnung der Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten.
- Durchführung von Betriebskostenabrechnungserhöhungen
Allgemeine Finanzbuchhaltung:
- Verwaltung und Verbuchung aller Einnahmen und Ausgaben, die mit der Immobilie in Verbindung stehen (Miete, Reparaturen, Instandhaltung, Verwaltungskosten etc.).
- Zahlung von Eingangsrechnungen
- Vorbereitung der Unterlagen für den Steuerberater, um die jährliche Steuererklärung zu erleichtern (z.B. Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
- Erstellung von Auswertungen zur Rentabilität der Immobilie.
- Monatliche Finanzüberichte Ihrer Immobilie
- Rechnungsmanagement und Rechnungsdigitalisierung
- Anlage und Führung von Rücklagenskonten
Kautionsverwaltung:
- Buchhalterische Verwaltung der Mietkautionen.
- Sicherstellung der korrekten Rückzahlung oder Verrechnung bei Auszug des Mieters.

WEG-Buchhaltung? Wir schaffen Klarheit
Wir führen die Bücher. Sie verwalten weiterhin selbst.
Verwaltung der Finanzen der Gemeinschaft: Führen der Bankkonten der WEG (Giro-, Rücklagen- und Festgeldkonten).
Hausgeld-Buchführung und Mahnwesen:
- Monatliche Sollstellung des Hausgeldes an die Eigentümer.
- Überwachung der fristgerechten Zahlungseingänge.
- Einleiten des Mahnwesens und gegebenenfalls juristischer Schritte bei Zahlungsrückständen.
- Erstellung von Hausgeldabrechnungen
Erstellung der Jahresabrechnung
- Erfassen sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der WEG (z. B. für Versicherungen, Müllentsorgung, Hausmeisterdienste, Strom, usw.).
- Erstellen einer detaillierten Gesamtabrechnung und individueller Einzelabrechnungen für jeden Eigentümer.
- Berücksichtigung des jeweiligen Verteilungsschlüssels (nach Miteigentumsanteilen, Wohnfläche, Verbrauch usw.).
- Ausweisen der nach § 35a EStG abzugsfähigen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Erstellung des Wirtschaftsplans: Aufstellen eines jährlichen Plans über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, einschließlich der vorgeschlagenen Hausgeldbeträge und der geplanten Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.
Rechnungsprüfung und Zahlungsanweisung:
- Sachliche und rechnerische Prüfung aller eingehenden Rechnungen von Dienstleistern und Lieferanten.
- Veranlassen der fristgerechten Zahlungen.
Verwaltung der Instandhaltungsrücklage:
- Führung des separaten Kontos für die Instandhaltungsrücklage.
- Buchen der monatlichen Zuführungen und der Entnahmen für beschlossene Instandhaltungsmaßnahmen.
Belegprüfung: Bereitstellen aller Buchhaltungsunterlagen und Belege für die Prüfung durch den Verwaltungsbeirat oder die Eigentümer.
Kommunikation mit Eigentümern bei finanziellen Fragen: Beantwortung von Rückfragen zu Abrechnungen und Hausgeldzahlungen.
