Die Hausgeldabrechnung: Information für kleine WEGs

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Die Hausgeldabrechnung: Information für kleine WEGs

2 Minuten Lesezeit

Was ist die Hausgeldabrechnung überhaupt? #

Die Hausgeldabrechnung (auch Wohngeldabrechnung genannt) ist die detaillierte Gegenüberstellung aller tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für ein Kalenderjahr. Sie zeigt, ob die monatlichen Vorauszahlungen ausgereicht haben oder ob eine Nachzahlung fällig ist.

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten? #

Hausgeld: Zahlt der Eigentümer an die Verwaltung. Es enthält auch Kosten, die nicht auf Mieter umlegbar sind (z. B. Verwaltergebühr, Instandhaltungsrücklage).

Nebenkosten: Der Teil des Hausgelds, den ein Vermieter über die Betriebskostenabrechnung von seinem Mieter zurückholen kann.

Warum gibt es eine Nachzahlung, obwohl ich immer pünktlich gezahlt habe? #

Eine Nachzahlung entsteht, wenn die tatsächlichen Kosten des Hauses (z. B. gestiegene Energiepreise oder außerplanmäßige Reparaturen) höher waren als die im Wirtschaftsplan kalkulierten Vorauszahlungen.

Muss die Eigentümerversammlung der Abrechnung zustimmen? #

Ja. Die Abrechnung wird den Eigentümern vorgelegt und muss per Beschluss in der Eigentümerversammlung genehmigt werden. Erst durch diesen Beschluss wird eine Nachzahlung oder ein Guthaben rechtlich fällig.

Warum weicht die Abrechnung von meinem Wirtschaftsplan ab? #

Der Wirtschaftsplan ist eine reine Schätzung (Vorauskalkulation) für die Zukunft. Die Hausgeldabrechnung ist die exakte Abrechnung der Vergangenheit. Differenzen sind normal, da Preise für Strom, Wasser oder Versicherungen schwanken.

Was sind ,,nicht umlagefähige Kosten“? #

Das sind Kosten, die du als Vermieter selbst tragen musst und nicht an deinen Mieter weitergeben darfst. Dazu gehören:

  • Die Verwaltergebühr.
  • Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage.
  • Bankgebühren des Hauskontos.
  • Bestimmte Instandsetzungskosten.

Wie lange muss ich die Abrechnung aufbewahren? #

Aus steuerlichen Gründen solltest du die Abrechnungen mindestens 10 Jahre aufbewahren. Besonders wichtig sind sie beim Verkauf der Wohnung, da der Käufer oft die Abrechnungen der letzten drei Jahre sehen möchte.

Was mache ich, wenn ich einen Fehler in der Abrechnung finde? #

Du hast das Recht, die Originalbelege (Rechnungen, Kontoauszüge) bei der Verwaltung einzusehen. Wenn ein Fehler vorliegt, sollte dieser vor der Eigentümerversammlung angesprochen werden. Nach dem Beschluss bleibt meist nur eine Anfechtungsklage innerhalb eines Monats.

Wer zahlt die Nachzahlung bei einem Eigentümerwechsel? #

Hier gilt das „Stichtagsprinzip“: Wer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abrechnung als Eigentümer im Grundbuch steht (oder als solcher behandelt wird), muss die Nachzahlung leisten oder erhält das Guthaben – egal, wer im Abrechnungszeitraum dort gewohnt hat.

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