WEG-Recht: Wirtschaftsplan für kleine WEGs

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WEG-Recht: Wirtschaftsplan für kleine WEGs

2 Minuten Lesezeit

Was ist der Wirtschaftsplan und wer erstellt ihn? #

Der Wirtschaftsplan ist eine Vorschau auf die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der WEG im kommenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr. Er bildet die Grundlage für die Höhe des monatlichen Hausgeldes jedes Eigentümers.

Erstellung: Formal muss der Wirtschaftsplan vom Verwalter erstellt werden. In einer kleinen WEG, die sich selbst verwaltet (Eigenverwaltung) oder in der ein Eigentümer die Verwalterfunktion übernommen hat, wird er von diesem selbstverwaltenden Eigentümer erstellt und den anderen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Welche Bestandteile muss der Wirtschaftsplan enthalten? #

Der Plan muss folgende Punkte für das gesamte Jahr ausweisen:

  • Voraussichtliche Einnahmen (z. B. Mieteinnahmen, Zinsen).
  • Voraussichtliche Kosten (Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten).
  • Geplante Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.
  • Verteilungsschlüssel: Die voraussichtlichen Kosten und die Vorschüsse müssen auf die einzelnen Eigentümer nach dem jeweils gültigen Verteilungsschlüssel (z. B. Miteigentumsanteile) verteilt werden.
  • Monatlicher Vorschuss: Die Höhe des monatlichen Hausgeldvorschusses für jeden Eigentümer.

Was ist der Unterschied zwischen dem Gesamt- und dem Einzelwirtschaftsplan? #

Gesamtwirtschaftsplan: Zeigt alle Einnahmen und Ausgaben der gesamten WEG und aller Gemeinschaftsflächen.

Einzelwirtschaftsplan: Zeigt die auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Anteile der Gesamtkosten und die Höhe der monatlichen Vorschüsse (Hausgeld).

Muss jede WEG zwingend einen Verwalter haben? (Relevant für kleine WEGs) #

Nein. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erlaubt kleinen WEGs, die Selbstverwaltung zu beschließen. In der Selbstverwaltung kann die WEG die Bestellung eines Verwalters entbehrlich erklären, wenn alle Eigentümer sich einig sind.

Folge für den Wirtschaftsplan: Bei Selbstverwaltung obliegt die Erstellung des Wirtschaftsplans und die Rechnungslegung den Eigentümern, die diese Aufgaben übernehmen.

Wie wird der Wirtschaftsplan gültig? #

Der Wirtschaftsplan wird durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung verabschiedet. Die Eigentümerversammlung muss über den Gesamtwirtschaftsplan und die Einzelwirtschaftspläne beschließen.

Wichtig: Auch bei kleinen WEGs in Selbstverwaltung muss dieser Beschluss formal gefasst werden.

Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten von der Planung abweichen? #

  1. Wenn die tatsächlichen Ausgaben die im Wirtschaftsplan veranschlagten Vorschüsse übersteigen, wird eine Nachzahlung (Nachschuss) fällig.
  2. Wenn weniger ausgegeben wurde als eingenommen, erfolgt eine Rückerstattung des Überschusses.
  3. Dies wird im Rahmen der Jahresabrechnung (Abrechnung über den Wirtschaftsplan) festgestellt.

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