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Ist das Mietrecht in kleinen Mietobjekten anders? #
Grundsätzlich gilt das allgemeine Mietrecht (BGB) für alle Wohnraummietverhältnisse, unabhängig von der Größe des Objekts.
Achtung: Es gibt jedoch Ausnahmen, die in kleinen Objekten relevant werden können, etwa bei der Betriebskostenumlage oder bei Eigenbedarfskündigungen, wenn der Vermieter im selben (kleinen) Haus wohnt (sogenannter ,,Zwei-Parteien-Haus“-Vorteil kann greifen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen).
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