Untervermietung

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Untervermietung

1 Minuten Lesezeit

Darf ich grundsätzlich untervermieten? #

Ja, aber nur mit Erlaubnis. Du benötigst zwingend die Zustimmung deines Vermieters. Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung des Hauptmietvertrags.

Hat der Vermieter ein Recht, „Nein“ zu sagen? #

Das kommt darauf an, ob du die ganze Wohnung oder nur ein Zimmer untervermietest:

  • Zimmer (Teiluntervermietung): Wenn du ein „berechtigtes Interesse“ hast (z. B. finanzielle Notwendigkeit, Einzug des Partners, längerer Auslandsaufenthalt), hat der Vermieter meistens keinen Grund, die Erlaubnis zu verweigern (§ 553 BGB).
  • Ganze Wohnung: Hier hat der Vermieter mehr Spielraum und kann die Erlaubnis leichter verweigern, es sei denn, es liegen sehr triftige Gründe vor.

Welche Gründe rechtfertigen eine Ablehnung? #

Der Vermieter darf die Untervermietung ablehnen, wenn:

  • Die Wohnung durch die zusätzliche Person überbelegt wäre.
  • In der Person des Untermieters ein wichtiger Grund gegen die Vermietung vorliegt (z. B. bekannter Ruhestörer).
  • Dem Vermieter die Untervermietung aus anderen Gründen nicht zumutbar ist.

Darf der Vermieter mehr Miete verlangen? #

Ja, der sogenannte Untermietzuschlag ist zulässig. Meist bewegt sich dieser Betrag zwischen 5 % und 10 % der Nettokaltmiete oder einem Pauschalbetrag (z. B. 20–30 €).

Wer haftet bei Schäden? #

Du haftest als Hauptmieter. Wenn dein Untermieter das Parkett zerkratzt oder die Fenster offen lässt und es reinregnet, bist du gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Du musst dir den Schaden dann im zweiten Schritt von deinem Untermieter zurückholen.

Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus? #

Hier gibt es einen wichtigen Unterschied zu normalen Mietverhältnissen:

  • Unmöbliertes Zimmer: Es gelten die gesetzlichen 3 Monate für den Untermieter. Willst du als Hauptmieter kündigen, ohne dass ein spezieller Grund vorliegt, verlängert sich die Frist auf 6 Monate (bei berechtigtem Interesse 3 Monate).
  • Möbliertes Zimmer in deiner Wohnung: Wenn du selbst mit in der Wohnung wohnst und das Zimmer möbliert vermietest, gilt eine sehr kurze Frist: Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Monatsende.

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