Der Umlaufbeschluss in kleinen WEGs

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Der Umlaufbeschluss in kleinen WEGs

2 Minuten Lesezeit

Was ist ein Umlaufbeschluss überhaupt? #

Ein Umlaufbeschluss ist eine Entscheidung der Eigentümer, die außerhalb einer Eigentümerversammlung getroffen wird. Statt gemeinsam in einem Raum abzustimmen, geben die Eigentümer ihre Stimme schriftlich (oder in Textform) ab – zum Beispiel per Brief oder E-Mail.

Wann ist ein Umlaufbeschluss gültig? #

Hier gibt es seit der Gesetzesreform zwei wichtige Varianten:

  • Der Allstimmige Beschluss: Normalerweise müssen alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zustimmen. Erreicht man Einstimmigkeit, ist die Sache erledigt.
  • Der Mehrheitsbeschluss (nach Vorbeschluss): Die Eigentümer können in einer Versammlung beschließen, dass für ein ganz bestimmtes Thema (z. B. die Sanierung des Dachs) die Entscheidung im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit fallen darf.

In welcher Form muss abgestimmt werden? #

Die Hürden sind niedrig. Die Abstimmung muss in Textform erfolgen. Das bedeutet:

  • Per Brief (Unterschrift).
  • Per E-Mail.
  • Theoretisch sogar per Messenger-Nachricht (WhatsApp/Signal), sofern die Identität des Absenders klar ist (wir empfehlen aus Dokumentationsgründen jedoch die E-Mail).

Reicht eine einfache Mehrheit aus? #

Vorsicht: Wenn es keinen vorherigen Beschluss aus einer Versammlung gibt (siehe Punkt 2), muss ein Umlaufbeschluss allstimmig sein. Das bedeutet: Vergisst ein Eigentümer abzustimmen oder enthält sich jemand, ist der Beschluss abgelehnt, selbst wenn alle anderen „Ja“ sagen.

Wie läuft das Verfahren konkret ab? #

Initiative: Der Verwalter (oder bei Selbstverwaltung ein Eigentümer) formuliert einen klaren Beschlussantrag.

Versand: Der Antrag wird an alle Eigentümer gesendet (meist mit einer Frist, z. B. 2 Wochen).

Stimmabgabe: Jeder Eigentümer antwortet mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“.

Protokollierung: Der Verwalter stellt das Ergebnis fest, informiert alle Eigentümer und trägt den Beschluss in die Beschlusssammlung ein.

Was sind die Vorteile für unsere kleine WEG? #

Zeitersparnis: Wir müssen keinen Termin finden, an dem alle Zeit haben.

Kosten: Keine Raummiete für eine Versammlung.

Fokus: Ideal für ,,Standard-Themen“ wie die Genehmigung einer kleinen Reparatur oder die Wahl eines neuen Handwerkers.

Kann ein Umlaufbeschluss angefochten werden? #

Ja. Wie jeder andere Beschluss kann auch ein Umlaufbeschluss innerhalb eines Monats nach Verkündung gerichtlich angefochten werden. Deshalb ist eine saubere Dokumentation des Ergebnisses durch den Verwalter so wichtig.

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