Sonderumlage: Info für kleine WEGs in Köln, Region und Berlin

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Sonderumlage: Info für kleine WEGs in Köln, Region und Berlin

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Gibt es eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der Sounderumlage? #

Nein. Die Höhe einer Sonderumlage ist gesetzlich nicht begrenzt und richtet sich allein nach dem tatsächlichen Finanzbedarf der WEG.

Sie muss jedoch den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Eine Umlage, die in Relation zum benötigten Zweck als überdimensioniert oder unwirtschaftlich erscheint, könnte angefochten werden.

Wer muss die Sonderumlage bezahlen (Eigentümerwechsel)? #

Fälligkeitsprinzip: Zur Zahlung verpflichtet ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Sonderumlage als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Irrelevant: Es spielt keine Rolle, wer zum Zeitpunkt des Beschlusses Eigentümer war oder ob der jetzige Eigentümer mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt hat.

Kaufvertrag: Beim Kauf einer Wohnung sollte im notariellen Kaufvertrag geregelt werden, wer die Kosten für bereits beschlossene, aber noch nicht fällige Sonderumlagen trägt. Fehlt eine solche Regelung, gilt das Fälligkeitsprinzip.

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