Mietrecht: Schimmel in der Wohnung

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Mietrecht: Schimmel in der Wohnung

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Ist Schimmel ein Mangel der Mietsache? #

Ja. Schimmelpilz stellt in der Regel einen Mangel der Mietsache dar, der die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert oder aufhebt. Dies gilt auch, wenn lediglich die konkrete Gefahr einer Schimmelbildung besteht.

Was muss ich tun, wenn ich Schimmel entdecke? #

Sie sind als Mieter gesetzlich verpflichtet, den Mangel unverzüglich dem Vermieter (oder der Hausverwaltung) zu melden (Mängelanzeige gem. § 536c BGB).

Wichtig: Dokumentieren Sie den Befall mit Fotos (mit Datumsangabe), messen Sie die betroffene Fläche und melden Sie den Schaden schriftlich (am besten per Einschreiben) mit der Bitte um Mängelbeseitigung.

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