Mietminderung – Was Mieter und Vermieter kleiner Mietobjekte wissen müssen

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Mietminderung – Was Mieter und Vermieter kleiner Mietobjekte wissen müssen

2 Minuten Lesezeit

Wann ist eine Mietminderung grundsätzlich möglich? #

Eine Mietminderung ist möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung einschränkt (z. B. Heizungsausfall im Winter, Schimmelbildung oder massiver Baulärm).

Um wie viel Prozent darf die Miete gemindert werden? #

Es gibt keine starre Tabelle im Gesetz. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Orientierung bieten sogenannte Mietminderungstabellen (basierend auf Gerichtsurteilen).

Was passiert, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht hat? #

In diesem Fall besteht kein Recht auf Mietminderung. Verursacht ein Mieter beispielsweise Schimmel durch falsches Lüftungsverhalten, ist er sogar verpflichtet, für die Schadensbehebung aufzukommen.

Kann eine unberechtigte Mietminderung zur Kündigung führen? #

Ja, das ist das größte Risiko für Mieter. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Minderung unberechtigt war oder die Quote zu hoch angesetzt wurde, entstehen Mietrückstände. Erreichen diese die Höhe von zwei Monatsmieten, kann der Vermieter fristlos kündigen.

Was ist, wenn der Mangel schon bei Einzug bekannt war? #

Wer eine Wohnung in Kenntnis eines Mangels anmietet (z. B. ein Fenster, das nicht schließt), kann später wegen dieses spezifischen Punktes keine Mietminderung geltend machen (§ 536b BGB).

Darf der Mieter die Minderung einfach von der nächsten Miete abziehen? #

Theoretisch ja, sofern der Mangel gemeldet wurde. Wir empfehlen Eigentümern jedoch, bei unklaren Minderungen sofort einen Widerspruch einzulegen, um die Akzeptanz der Kürzung zu vermeiden. Wir übernehmen diesen Schriftverkehr für unsere Kunden im Rahmen der Mietverwaltung.

Kann die Mietminderung über die Versicherung reguliert werden? #

In der Regel nein. Eine Mietminderung ist ein „Erfüllungsschaden“ aus dem Mietvertrag. Versicherungen (wie die Gebäudeversicherung) zahlen meist nur für den direkten Sachschaden (z. B. Rohrbruch) und ggf. Mietausfall bei Unbewohnbarkeit nach einem Brand, aber nicht für die „normale“ Minderung wegen kleinerer Mängel.

Wer trägt die Kosten für Gutachter bei strittigen Minderungen? #

Ist die Ursache eines Mangels unklar (z. B. bei Feuchtigkeitsschäden), beauftragen wir in Absprache mit dem Eigentümer Sachverständige. Die Kosten trägt zunächst der Eigentümer, sie können aber bei nachgewiesenem Mieterverschulden als Schadensersatz zurückgefordert werden.

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