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Gibt es eine „erleichterte Kündigung“ für kleine Objekte in Köln, Region und Berlin? #
Ja, bei einem Zweifamilienhaus, in dem eine Wohnung vom Vermieter selbst und die andere vom Mieter bewohnt wird, gilt eine sogenannte erleichterte Kündigung (§ 573a BGB).
Der Vermieter benötigt in diesem Fall keinen Grund (wie Eigenbedarf), um das Mietverhältnis zu kündigen. Allerdings verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate (z. B. von 3 auf 6 Monate).
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