Was sind Kleinreparaturen? #
Kleinreparaturen sind die Behebung kleiner Schäden an solchen Installationsgegenständen und Einrichtungen der Wohnung, die dem ständigen und direkten Zugriff des Mieters unterliegen.
Wer trägt grundsätzlich die Kosten für Reparaturen? #
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache verantwortlich und trägt die Kosten (§ 535 Abs. 1 BGB).
Wann muss der Mieter die Kosten für eine Kleinreparatur tragen? #
Der Mieter muss die Kosten nur dann tragen, wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vorhanden ist.
Für die Wirksamkeit der Klausel sind folgende Punkte zwingend erforderlich:
- Begrenzung auf die oben genannten Gegenstände (ständiger Mieterzugriff).
- Festlegung einer Kostenobergrenze für die einzelne Reparatur (Einzelhöchstbetrag).
- Festlegung eines jährlichen Höchstbetrags für alle Kleinreparaturen.
Wer beauftragt den Handwerker? #
Grundsätzlich sollte der Vermieter den Handwerker beauftragen und die Rechnung erhalten, da er für die Instandhaltung zuständig bleibt. Der Vermieter kann dann die Kosten (bis zur vertraglich vereinbarten Grenze) beim Mieter geltend machen.
Was passiert, wenn die Kleinreparaturklausel unwirksam ist? #
Wenn die Kleinreparaturklausel fehlt, unklar oder unwirksam formuliert ist (z. B. fehlende Kostenbegrenzung), muss der Mieter gar nichts zahlen. Die gesamten Reparaturkosten trägt in diesem Fall der Vermieter.
Wie hoch dürfen die Kostengrenzen sein? #
Es gibt keine feste gesetzliche Regelung, aber die Rechtsprechung hat Grenzen entwickelt, damit die Klausel wirksam ist.
Kostenobergrenze pro Einzelfall: In der Regel 75 bis 100 Euro (manche Gerichte akzeptieren bis zu 120 Euro).
Jährliche Gesamtkostenobergrenze: In der Regel maximal 8 % der Jahreskaltmiete
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