- Was bedeutet die „risikofreie 90-Tage-Garantie“?
- Gibt es ein „Kleingedrucktes“ oder versteckte Bedingungen?
- Was passiert mit den bereits erstellten Unterlagen, wenn ich kündige?
- Gilt die Garantie auch für den Buchhaltungsservice?
- Was passiert mit der beschlossenen Instandsetzung, wenn ich die Garantie nutze?
- Muss die gesamte WEG zustimmen, um die Garantie ,,einzulösen"?
- Gilt die Garantie auch, wenn wir als WEG ,,schwierig" sind?
- Wie läuft die Rückzahlung im Garantiefall konkret ab?
Was bedeutet die „risikofreie 90-Tage-Garantie“? #
Wir möchten, dass Sie uns vertrauen, weil wir liefern – nicht, weil Sie vertraglich gebunden sind. In den ersten 90 Tagen haben Sie eine Testphase. Sollten wir unsere Vertragspflichten nicht erfüllen, erhalten Sie Ihr gezahltes Verwalterhonorar zu 100 % zurück und können sofort kündigen. Zudem verzichten wir komplett auf Einrichtungsgebühren beim Wechsel.
Gibt es ein „Kleingedrucktes“ oder versteckte Bedingungen? #
Nein. Die Garantie greift, wenn wir unsere im Verwaltervertrag definierten Pflichten nicht erfüllen (z. B. Erreichbarkeit, Umsetzung von Beschlüssen). Wir möchten keine Kunden, die nur durch einen Vertrag gebunden sind, sondern Kunden, die von unserer Qualität überzeugt sind. Ein fairer Umgang miteinander ist die einzige Voraussetzung.
Was passiert mit den bereits erstellten Unterlagen, wenn ich kündige? #
Sollten Sie sich innerhalb der 90 Tage gegen uns entscheiden, übergeben wir alle bis dahin digitalisierten oder angelegten Unterlagen (z. B. Stammdaten, Buchhaltungskonten) kostenfrei an Sie oder einen Nachfolgeverwalter. Es gibt keine „Geiselhaft“ Ihrer Daten.
Gilt die Garantie auch für den Buchhaltungsservice? #
Ja, die Garantie gilt für alle unsere Leistungspakete – egal ob WEG-Verwaltung, Mietverwaltung oder reiner Buchhaltungsservice. Qualität ist bei uns nicht vom Paketpreis abhängig.
Was passiert mit der beschlossenen Instandsetzung, wenn ich die Garantie nutze? #
Sollten wir während der ersten 90 Tage bereits Maßnahmen (z. B. eine Handwerkerbeauftragung) eingeleitet haben und Sie entscheiden sich gegen uns, führen wir diese Übergabe sauber zu Ende. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen. Die Garantie sorgt für die Rückzahlung unserer Gebühren – die professionelle Abwicklung bis zum Tag X bleibt unser Standard.
Muss die gesamte WEG zustimmen, um die Garantie ,,einzulösen“? #
Ja, da der Verwaltervertrag mit der Gemeinschaft (WEG) geschlossen wird, muss auch die Entscheidung über eine Beendigung innerhalb der Testphase gemeinschaftlich (gemäß den gesetzlichen Mehrheitsregeln) getroffen werden. Die Garantie macht es der Gemeinschaft jedoch extrem leicht, diesen Schritt zu gehen, da kein finanzieller Schaden entsteht.
Gilt die Garantie auch, wenn wir als WEG ,,schwierig“ sind? #
Gerade dann! Wir lieben „die kleinen, komplizierten Dinger“. Oft liegt es nicht an der WEG, sondern an der mangelnden Kommunikation des Vorverwalters. Unsere 90-Tage-Garantie gilt uneingeschränkt – wir sind zuversichtlich, dass wir auch in festgefahrenen Situationen innerhalb von drei Monaten Struktur und Ruhe reinbringen.
Wie läuft die Rückzahlung im Garantiefall konkret ab? #
Ganz unbürokratisch: Nach der Entscheidung der WEG, die Zusammenarbeit zu beenden, überweisen wir die Summe der bis dahin gezahlten Honorare innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der WEG zurück. Kein Gutschein, keine Verrechnung – echtes Geld zurück.
Keine Antworten