Der WEG-Verwaltervertrag: Info für kleine WEGs in Köln, Region und Berlin

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Der WEG-Verwaltervertrag: Info für kleine WEGs in Köln, Region und Berlin

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Wie wird ein Verwalter bestellt? #

Der Verwalter wird von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) per Beschluss in der Eigentümerversammlung bestellt. Die Bestellung (WEG-Beschluss) und der Abschluss des Verwaltervertrages sind rechtlich getrennte Vorgänge.

Wie lange darf der Vertrag maximal dauern? #

Gemäß §26 Abs. 1 WEG darf die erste Bestellung eines Verwalters maximal drei Jahre dauern. Jede Wiederbestellung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt.

Kann der Verwaltervertrag ohne Beschluss gültig sein? #

Nein. Der Verwaltervertrag baut auf dem Bestellungsbeschluss der WEG auf. Fehlt dieser oder ist er ungültig, ist auch der Vertrag problematisch.

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