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Wie wird ein Verwalter bestellt? #
Der Verwalter wird von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) per Beschluss in der Eigentümerversammlung bestellt. Die Bestellung (WEG-Beschluss) und der Abschluss des Verwaltervertrages sind rechtlich getrennte Vorgänge.
Wie lange darf der Vertrag maximal dauern? #
Gemäß §26 Abs. 1 WEG darf die erste Bestellung eines Verwalters maximal drei Jahre dauern. Jede Wiederbestellung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt.
Kann der Verwaltervertrag ohne Beschluss gültig sein? #
Nein. Der Verwaltervertrag baut auf dem Bestellungsbeschluss der WEG auf. Fehlt dieser oder ist er ungültig, ist auch der Vertrag problematisch.
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