Das musst Du unbedingt wissen bzw. tun
Die Frage

Unsere Antwort
Lieber Anonymer,
Willkommen in Deutschland. Das Land von Brot und Wurst. Wir lieben unser Bier und essen gern Kartoffeln. Hähähä….
Ich möchte gerne zu Deiner Frage wie folgt Stellung nehmen.
Die Ankunft als EU-Bürger:
Als EU-Bürger hast Du das Recht, dich nahezu ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in Deutschland aufzuhalten und hier erwerbstätig zu sein. Du wirst dabei in fast jeder Hinsicht den Staatsangehörigen in Deutschland rechtlich gleichgestellt. Dieses Recht bezeichnet man als Freizügigkeit. Du musst im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein, um dein Freizügigkeitsrecht nachzuweisen. Super, oder?
Dieses Recht auf Freizügigkeit besteht nur dann nicht, wenn Du dich länger als drei Monate und kürzer als fünf Jahre in Deutschland aufhältst, hier nicht erwerbstätig bist, auch keine Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit hast und zudem nicht in der Lage bist, Dich und deine Familienangehörigen zu unterhalten. Zudem kann dieses Recht verloren werden. Der Verlust des Freizügigkeitsrechts kann im Einzelfall festgestellt werden, wenn sich durch eine oder mehrere Straftaten von einigem Gewicht zeigt, dass der weitere Aufenthalt auch künftig eine Gefahr darstellt.
Angenommen, dass Du ein neues Leben in Deutschland aufbauen möchtest, also Du und dein Sohn bleiben länger als drei Monate in Deutschland.
Ich möchte Dich vorsorglich darauf hinweisen, dass das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten genießen EU-Bürger also, umgekehrt ausgedrückt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen des Aufenthalts in Deutschland erfüllt ist:
- Du bist hier als Arbeitnehmer oder Selbstständige tätig, oder
- Du suchst hier Arbeit – nach sechs Monaten musst Du aber nachweisen, dass Aussicht darauf besteht, dass Du eine Arbeitsstelle auch findest, oder
- Du bist nicht erwerbstätig, sowie Studierende oder Auszubildende, verfügst jedoch über ausreichende eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz, oder
- Du hältst Dich bereits seit fünf Jahren im anderen EU Staat auf – dann bist Du Daueraufenthaltsberechtigte und brauchst weitere Voraussetzungen nicht mehr zu erfüllen.
Nach Ankunft in Deutschland müsst Ihr euch jedoch innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt melden. Dafür braucht ihr eure neue Anschrift in Deutschland sowie Personalausweise. In manchen Städten in Deutschland ist es sogar als EU-Bürger möglich, die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt online vorzunehmen. Wo möchtest Du in Deutschland hin?
Unterkunft in Deutschland finden:
Als ausgebildete Immobilienkaufleute empfehlen wir jedem, der nach Deutschland einreist erstmals eine Wohnung zur Miete zu finden. Die Wohnungslage in vielen, wenn nicht allen deutschen Städte ist sehr angespannt und es ist grundsätzlich für viele schwer eine Wohnung rechtzeitig zu finden. Wenn Du und dein Sohn zu 100% sicher seid, dass Ihr nach Deutschland zum Wohnen ziehen werdet, beginnt jetzt mit der Wohnungssuche.
Du kannst eine Wohnung über Internetportale finden wie zum Beispiel Immoscout24 oder Kleinanzeigen. Alternativ könnt ihr einen Makler oder einen Dienstleister wie Halloheim e.K einschalten, der euch bei der Wohnungssuche unterstützen wird.
Arbeit in Deutschland finden:
Wie in jedem anderen Land auch, eine neue Arbeit zu finden kann entweder schnell gehen oder echt länger dauern, bis man eine gut bezahlte Arbeit findet. Vermutlich ist es auch so in Frankreich, dass die Leute, die Französisch sprechen es einfacher haben eine Arbeit zu finden im Vergleich zu Arbeitssuchenden, die wenig oder gar kein Französisch sprechen. Nur in Ausnahmenfällen können die Arbeitssuchenden ohne einheimische Sprachkenntnisse eine Arbeit schnell finden. Es kommt in vielen Fällen auf den Beruf an. Das gleiche gilt hier in Deutschland. Je nach dem was man arbeiten möchte, spielen die deutschen Sprachkenntnisse eine sehr wichtige Rolle. Als EU-Bürger habt Ihr keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann euch aber zum Integrationskurs zulassen, wenn ihr noch nicht ausreichend Deutsch sprecht, besonders integrationsbedürftig seid und es freie Kursplätze gibt.
Ich sage immer so: ,,wenn Du in Deutschland wohnst und Du kannst gar kein Deutsch sprechen kannst Du deine Alltagsprobleme zu 90% nur schwer lösen. Anders ist es aber so, dass Du deine Alltagsprobleme zu 90% lösen kannst, wenn Du Deutsch sprichst.‘‘ Sprecht Ihr Deutsch? Lernt Ihr derzeit Deutsch? Wenn nicht, wäre es womöglich vorteilhaft mit dem lernen der Sprache rechtzeitig anzufangen. Es ist aber nicht unmöglich eine Arbeit ohne Deutschkenntnisse zu finden. : -)
Eure Ersparnisse:
Da ich oft im Gespräch mit Neuankommenden stehe, empfehle ich Dir vorab den Umzug im finanziellen Sinne sehr gut zu überlegen. Du kommst mit deinem Sohn zusammen, es ist enorm wichtig, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und nachweisbar ist. Dies darf von der Stadtverwaltung der Stadt wo Ihr in Deutschland wohnt auch angefordert werden.
Es zieht sich oftmals in die Länge, bis man einen Fuß in die Tür von Deutschland bekommen hat. Die Lebensunterhaltskosten sind in Deutschland meiner Meinung nach sehr hoch. Somit stellt bitte erstmal sicher, dass ihr auch ohne Arbeit, mindestens über das erste Jahr auch finanziell in Deutschland zurecht kommen werdet.
Dein Sohn:
Da er nach deutschem Schulpflichtgesetz nicht mehr schulpflichtig ist, müsst Ihr schauen, je nach Schlussabschluss, wie er schulisch weiter kommen kann. Jedes Bundesland in Deutschland hat eigene Anforderungen an die Zulassung zur Universität. Wenn dein Sohn keine ausreichenden Deutschkenntnisse hat, um eine Regelklasse zu besuchen, oder eine Ausbildung zu absolvieren, muss er unbedingt jetzt mit dem Spracherwerb anfangen; weil für eine Ausbildung dein Sohn ausreichende Deutschkenntnisse brauchen wird. Also, er muss Deutsch können.
Die Sprache muss als Baustein betrachtet werden. Bitte versuch Informationen diesbezüglich von der Stadtverwaltung deiner zukünftigen Stadt in Deutschland zu erfragen. Manche haben Programme für nicht schulpflichtige Zuwanderer. Diese können deinem Sohn einen guten Start für seine Weiterbildung anbieten. Wenn dein Sohn gut Englisch kann, wird alles viel einfacher sein. Viele deutsche Hochschulen bieten Lehrgänge in der englischen Sprache an, aber hier sind die Voraussetzungen für eine Zulassung unterschiedlich. Es kann sein, dass an manchen Hochschulen dein Sohn nachweisen muss, dass er über ein ausreichendes Niveau der englischen Sprache verfügt.
Ich hoffe, dass dieser Artikel für euch beide hilfreich sein wird. Bei weiteren Fragen, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Kleiner Tipp:
Wenn ihr mit der formellen Anmeldung in Deutschland fertig seid, meldet euch bitte auch bei der Agentur für Arbeit. Sie können von vielen Ressourcen der Agentur für Arbeit profitieren.
Schick uns doch mal eine E-mail zu, wenn Du Fragen hast!
Auf diesem Wege wünsche ich Dir und deinem Sohn einen guten Start in Deutschland! 🙂